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Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Firma REUTEMANN.NET,

gültig ab 01.Mai 2018

I.  Allgemeines: 
Lieferungen und Leistungen von uns erfolgen ausschließlich zu diesen Bedingungen. Mit Annahme unseres Angebots oder Auftragserteilung erkennt der Kunde diese Bedingungen an, auch wenn sie mit seinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise im Widerspruch stehen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen des Auftraggebers sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für die ergänzenden Nutzungsverträge für das Internetportal „topopilot.de“ in denen die Lieferbedingungen verankert sind.

II. Geltungsbereich:
Nachstehende Bedingungen gelten für Angebote, Aufträge, Bestellungen, Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Sie gelten spätestens mit der Übernahme einer Teillieferung /-leistung oder Bestellung als vereinbart.

Eigenen Bedingungen des Käufers oder Bestellers wird an dieser Stelle ausdrücklich widersprochen, auch für zukünftige Geschäfte. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer oder Besteller in einem Bestätigungsschreiben auf abweichende eigene Bedingungen Bezug nimmt.

Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder nach gewerblicher noch selbständiger beruflicher Tätigkeit handelt.

III. Auftragserteilung: 
Unsere Angebote sind freibleibend und bis zwei Wochen nach Erstellung gültig, es sei denn, dass schriftlich eine abweichende Regelung getroffen wurde.  Für Angebote im Webshop gelten alle Angaben nur solange der Vorrat reicht. Sämtliche Vereinbarungen werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Angebotserstellung in Zusammenhang mit Beratung beim Kunden vor Ort ist kostenpflichtig und wird nach den jeweils gültigen Abrechnungssätzen in Rechnung gestellt. Unterzeichnete Auftragsbestätigungen gelten als bindend. Im Falle einer Stornierung kann die Firma REUTEMANN.NET den dadurch entstandenen Aufwand und entgangenen Gewinn beim Unterzeichner und Auftraggeber in voller Höhe geltend machen. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen (z.B. Zeichnungen, Fotos, technische Details) sind, soweit nicht anders vereinbart, nur annähernd maßgebend. Eine Abweichung der Lieferung vom Angebot gilt als Erfüllung, wenn die Abweichung geringfügig und dadurch für den Käufer zumutbar ist. Insbesondere Abweichungen im Rahmen des technischen Fortschritts gelten als genehmigt. Die Firma REUTEMANN.NET behält sich die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen bzw. von der Auftragsbestätigung vor. Liefer- und Herstellungsaufträge, welche fernmündlich erteilt wurden, bedürfen keiner schriftlichen Bestätigung. Die Rechnungserteilung ersetzt die schriftliche Bestätigung. Diese Aufträge werden mit Annahme durch unsere Mitarbeiter rechtsverbindlich. Die Vergütung für diese Dienstleistungen ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste zzgl. Nebenkosten. Durch den Kunden verschuldete Wartezeiten und Verzögerungen werden nach den gültigen Stundensätzen berechnet. Der vom Kunden unterschriebene Auftrag und oder Lieferschein von der Firma REUTEMANN.NET gilt als rechtsgültige Auftragsbestätigung und ist Grundlage der Rechnungslegung.
Auftragsannahme und Auftragsbestätigung gelten jeweils unter dem Vorbehalt der Deckungszusage des Warenkreditversicherers des Lieferanten oder und einer positiven Bonitätsprüfung. Für den Fall der Kündigung oder Reduzierung der Deckung durch den Warenkreditversicherer während der Auftragsphase hat die Firma REUTEMANN.NET das Recht, vom Auftrag zurückzutreten. Das gilt auch bei Nichtzahlung oder nicht vollständigen Zahlung einer vereinbarten Anzahlung.
Zusatzarbeiten sowie Mehrkosten, die während der Auftragsabwicklung entstehen und bei der Angebotsabgabe oder bei der Auftragsbestätigung nicht erkennbar waren, werden separat berechnet. Korrekturen bei der Erstellung von Druckwerken sowohl im Satz als auch inhaltlich wie auch bei der Herstellung von Repros und Korrekturvorlagen werden separat und nach Aufwand berechnet. Das Gleiche gilt auch dann, wenn der Auftraggeber beim Auflagendruck Änderungen verlangt, die zum Maschinenstillstand führen, sonstige Kosten verursachen oder zur Unterbrechung des normalen Produktionsablaufes führen. Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckfreigabe auf den Auftraggeber über. Dies gilt insbesondere auch für die Erstellung von Websites. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung, insbesondere die rechtlich relevanten Inhalte zum Beispiel bei Erstellung von spezifischen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang/Übergabe der Ware/Leistung zulässig. 
Sämtliche Einbauarbeiten in Gebäuden und oder Kraftfahrzeugen welche durch Dritte vorgenommen werden, z.B. Einbau von GPS-Garäten in Baumaschinen, unterliegen den jeweiligen Geschäftsbedinungen des Dienstleistern. Dieser garantiert auch im Sinne des Produkthaftungsgesetzes für seine Arbeit. Der Kunde geht mit dem Dienstleister eine eigene Geschäftsbeziehung ein. Fehlerhafte oder falsche Installation gehen zu Lasten den Dienstleisters. Die Firma REUTEMANN.NET übernimmt keine Gewährleistung für diese Tätigkeiten und schließt jede Art von Schadenersatz aus. Das gilt auch wenn der Kunde den Einbau in Eigenleistung erbringt und insbesondere für falsche Auswertungen bzw. Visualisierungen der Daten im Internetportal „mobileloacationcontroller.de“. Dies gilt auch, wenn die Leistung des Dienstleisters über die Firma REUTEMANN.NET abgerechnet und als Zusatzposition auf den Belegen mit ausgewiesen wird. 

IV. Lieferzeiten: 
Termine und Fristen sind grundsätzlich unverbindlich. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits. Teillieferungen sind im zumutbaren Umfang zulässig. Eine vereinbarte Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn der Vertragsgegenstand bis zum Ablauf der Frist das Lager verlassen hat oder dem Käufer die Abholmöglichkeit mitgeteilt wurde. Die Lieferfrist verlängert sich, auch innerhalb des Verzuges, bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsschluss eintretenden Hindernissen, die nicht durch uns zu vertreten sind, im angemessenen Maße. Dies gilt auch dann, wenn diese Hindernisse bei unseren Lieferanten eintreten. Der Käufer kann in solchen Fällen von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder in angemessener Frist liefern werden. Erklären wir uns nicht umgehend, kann der Käufer zurücktreten. Wird durch o.g. Umstände unsere Lieferung oder Leistung unmöglich, werden beide Vertragspartner von ihrer Leistungspflicht befreit. Im Übrigen ist der Käufer berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Frist uns eine weitere Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzten und dann den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Als angemessen gilt eine Nachfrist von 10 Werktagen.

V. Gefahrübergang und Entgegennahme: 
Jeglicher Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers, auch wenn Teillieferungen erfolgen oder die Firma REUTEMANN.NET noch andere Leistungen übernommen hat. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Käufer unbeschadet seiner ihm zustehenden Rechte entgegenzunehmen.  Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, unserer Wahl überlassen. Der Käufer wird hiermit auf die Möglichkeit einer Transportversicherung auf seine Kosten hingewiesen. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch beim Verlassen des Lagers auf den Käufer über. Die Gefahr geht auch dann auf den Käufer über, wenn ihm die Abholmöglichkeit angezeigt wurde.

Die Lieferung erfolgt in handelsüblicher Verpackung, erforderliche Sonderverpackungen gehen zu Lasten des Käufers, Rücknahme und Vergütung erfolgen nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Fracht- und kostenfreie Verpackung erfolgen nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Frachtfrei gestellte Preise stehen unter der Bedingung ungehinderten Verkehrs.

Von der Firma REUTEMANN.NET auftragsgemäß gelieferte und installierte Produkte werden vom Kunden unverzüglich getestet. Funktionieren die Produkte im Wesentlichen vertragsgerecht, wird vom Kunden sofort schriftlich die Abnahme erklärt. Verweigert er die Abnahme, hat er der Firma REUTEMANN.NET spätestens nach 10 Werktagen nach der Installation / dem Nutzungsbeginn konkrete Fehler mit genauer Beschreibung zu melden. Geht innerhalb des genannten Zeitraumes weder eine Abnahmeerklärung noch die Fehlermeldung bei der Firma REUTEMANN.NET ein, gilt das Werk als abgenommen. Bei unwesentlichen Mängeln darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern. 

VI.  Preise: 
Unsere Preise gelten – falls nicht anderes vereinbart – ab Lager, ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto und Wertsicherung. Die Preise ergeben sich aus der rechtsgültigen Auftragsbestätigung. Eine Auftragsbestätigung kann auch mündlich erfolgen. Ansonsten gelten die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung/Lieferung gültigen Stundensätze, Material - und Kilometerpreise der Firma REUTEMANN.NET. Rabatte und Sonderpreise können für jedermann gewährt werden. Diese richten sich insbesondere nach den Bestell- und Abnahmemengen. Der Kunde verpflichtet sich mit dem Zustandekommen eines Vertrages durch den Erwerb von Ware oder den Erhalt eines Angebotes keine Informationen und Inhalte der Vereinbarungen an dritte weiterzuleiten. Preise werden ausschließlich in EURO angegeben. Für gewerbliche Kunden gelten Nettopreise zuzüglich aktuell gültiger Mehrwertsteuer.
Bei Preis- und Kostenerhöhungen zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung ist die Firma REUTEMANN.NET berechtigt, eine entsprechende Korrektur der Preise vorzunehmen, soweit es sich um Handelsgeschäfte bzw. Geschäfte mit juristischen Personen oder Sondervermögen des öffentlichen Rechts handelt. Bei Bestellungen auf Abruf ist der Zeitpunkt zwischen Bestellung und Abruf maßgebend, bei einer Abwicklung innerhalb drei Monaten ist die Firma REUTEMANN.NET an die bestätigten Preise gebunden.

VII.  Zahlungen und Fristen: 
Zahlungen haben sofort bei Lieferung bzw. bei Rechnungslegung zu erfolgen. Online-Bestellungen über unsere Internet-Seiten sind nur gegen Vorkasse möglich. Abweichungen ergeben sich aus den jeweils gültigen Rechnungen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Die Firma REUTEMANN.NET schließt den Umtausch von Ware grundsätzlich aus, wenn die Ware verändert wurde, die Originalverpackungen beschädigt sind oder kein besonderer Rückgabegrund vorliegt. Im Falle einer Rücknahme erhält der Kunde eine Gutschrift über den Rechnungsbetrag der Rücknahmeware abzüglich etwaiger Versand-und Verpackungskosten. Die Fälligkeit von Zahlungen wird durch Reklamationen nicht aufgeschoben. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 7 % jährlich über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, bei Nachweis eines höheren Schadens, die von uns an unsere Bank zu entrichtenden Sollzinsen zu berechnen. Die Geltendmachung weitergehender Rechte behalten wir uns vor. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur dann berechtigt, wenn seine Gegenforderungen entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Schuldet der Kunde der Firma REUTEMANN.NET mehrere Zahlungen gleichzeitig, wird – sofern keine Tilgungsvereinbarungen getroffen sind – zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden die jeweils ältere Schuld getilgt. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht pünktlich nach, so wird die gesamte Restschuld – auch gestundete Forderungen – sofort fällig. Gleiches gilt, wenn der Firma REUTEMANN.NET eine ungünstige Finanzlage des Käufers bekannt wird bzw. entsprechende Informationen von Kredit- oder Auskunftsinstituten vorliegen.
Veränderungen in der Inhaberschaft, der Gesellschaftsform oder sonstige sowie Änderungen von Anschriften sind der Firma REUTEMANN.NET unverzüglich mitzuteilen. Sie berechtigen die Firma REUTEMANN.NET nach ihrer Wahl sofortige Zahlung oder Sicherheitsleistung wegen fälliger oder gestundeter Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Geschäften zu verlangen, weitere Vertragsleistungen zu verweigern, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen.

VIII.  Eigentumsvorbehalt: 
Die Ware bleibt bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen, auch aus früheren Lieferungen und Leistungen, unser Eigentum. Dem Käufer wird nicht gestattet, wenn er im Verzug ist oder wir über den zu zahlenden Betrag noch nicht verfügen können, die Ware zu veräußern. Ausnahmen werden von uns schriftlich bestätigt. Die dann aus dem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherungsleistung, unerlaubte Handlung, ungerechtfertigte Bereicherung) entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt aus Sicherheitsgründen in vollem Umfang an uns ab. Wir können dann nach unserer Wahl entweder selbst die Abtretung offen legen oder vom Käufer deren Offenlegung verlangen. Der Käufer ist ferner verpflichtet, uns alle Unterlagen herauszugeben und Auskünfte zu erteilen, die wir zum Einzug der Forderungen benötigen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unter Übersendung eines Pfändungsprotokolls, sowie einer eidesschriftlichen Versicherung über die Identität des gepfändeten Gegenstandes zu benachrichtigen.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – ist die Firma REUTEMANN.NET berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind. Die Firma REUTEMANN.NET ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegebenenfalls zu verwerten und unter Anrechnung auf offene Forderungen diese aus dem Veräußerungserlös zu befriedigen.
Bei einem Rücknahmerecht der Firma REUTEMANN.NET gemäß vorstehendem Absatz ist die Firma REUTEMANN.NET berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Kunde hat den zur Abholung ermächtigten Mitarbeitern der Firma REUTEMANN.NET den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten. Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

IX. Gewährleistung: 
Die Firma REUTEMANN.NET gewährleistet die gesetzliche Garantie. Der Käufer hat Störungen und Schäden unverzüglich anzuzeigen. Firma REUTEMANN.NET leistet keine Gewähr für Verbrauchsware sowie falsche Benutzung der Ware allgemein. Ausgenommen von der Gewährleistung sind weiter nachfolgend aufgeführte Störungen: betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, Erdbeben, Kernenergie, Kriegsereignisse, Bürgerkriege, innere Unruhen, Sabotage, höhere Gewalt und Vorsatz Dritter, durch Fehlbehandlung, Vorsatz oder mutwillig verursachte Mängel, unsachgemäßem Umgang, Brand, Feuchtigkeit, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannung. Die Gewährleistung entfällt auch, wenn Serien-Nummern, Artikelnummer und/oder Artikelname, Herstellername oder ähnliche Kennzeichen unleserlich gemacht oder entfernt werden. 
Die Garantie erlischt bei unberechtigten Eingriffen und Änderungen durch den Käufer/Kunden oder einer dritten Person/Firma. Dieses gilt auch bei Kombination und Inbetriebnahme der von der Firma REUTEMANN.NET gelieferten Ware mit Fremdprodukten, die nicht von Firma REUTEMANN.NET geliefert oder hergestellt wurden. Diese Mängelbeseitigungen berechnen wir nach unserer jeweils gültigen Preisliste. Bei Störungsbeseitigung und Reparaturleistung übernimmt die Firma REUTEMANN.NET nur für eingebaute oder ausgetauschte Ersatzware Garantie. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder wird er innerhalb der Gewährleistungspflicht durch Herstellungs- und/oder Materialmängel schadhaft, liefern wir nach unserer Wahl Ersatz oder bessern nach. Die Gewährleistung wird nur geschuldet, wenn eine ausführliche schriftliche Fehlerbeschreibung sowie eine Kopie der Originalrechnung angeliefert werden. Bei ungerechtfertigter Mängelrüge schuldet der Käufer uns eine Prüfpauschale in Höhe von einem zu diesem Zeitpunkt gültigen Stundensatz rein Netto. Dreimalige Nachbesserung ohne Ersatzlieferung ist zulässig. Danach kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Ersatzweise gelieferte Gegenstände unterliegen derselben Gewährleistung. Ersetzte Ware wird unser Eigentum. Die Gewährleistungsfrist entspricht der gesetzlichen Lage. Die zur Geltendmachung der Gewährleistung erforderlichen Aufwendungen (insbesondere Anlieferung oder Abholung) trägt der Käufer. Die Übergabe von Ware an uns zum Zweck der Mängelrüge nach Ablauf von 2 Monaten gilt als Reparaturauftrag. Für dessen Ausführung gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sinngemäß. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen wird ausgeschlossen. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen.
Wir haften nicht, wenn die Ausbesserung oder Ersatzlieferung durch eigenmächtiges Handeln des Kunden oder eines Dritten beeinträchtigt wird. Der Kunde hat nicht das Recht bestellte Ware zurückzugeben. Nach individueller Entscheidung können wir original verpackte Ware zurück nehmen und andere Ware im gleichen Wert ausgeben. Bargeld wird nicht ausgezahlt, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, oder uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen werden Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, es wird uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen. 
Hat der Auftrag Lohnveredlungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von angelieferten Erzeugnissen oder Daten zum Gegenstand, so haften wir nicht für dadurch verursachte Beeinträchtigungen. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck sowie Webseitenausdrucke und Monitordarstellung. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall sind wir von der Haftung befreit, wenn wir unsere Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Auftraggeber abtreten.
Außerhalb der Garantiezeit werden Supportfälle von uns in Rechnung gestellt (Ausnahme: Es wird ein Supportwartungs-Vertrag abgeschlossen).

Dem Kunden ist bekannt, dass Software mit Hinblick auf die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und wegen ihrer hohen Komplexität in der Regel nicht fehlerfrei ausgeliefert werden kann. Die Firma REUTEMANN.NET macht insbesondere keine Kompatibilitätszusagen.
Bei den Produkten der Firma REUTEMANN.NET handelt es sich um komplexe Software. Es ist daher unbedingt erforderlich, dass die Installation durch besonders geschultes Personal erfolgt. Ist dies nicht der Fall, so kann die Firma REUTEMANN.NET keine Gewähr für ein ordnungsgemäßes Funktionieren übernehmen.
X. Haftung: 
Schadensersatzansprüche jeder Art, insbesondere für Mängel- bzw. Mängelfolgeschäden werden ausgeschlossen. Dies gilt auch für eventuelle Ansprüche aus Lieferungen oder Bestellungen die von unseren Lieferanten bzw. Herstellern mangelhaft angeliefert werden.

XI.  Schadensersatz bei Vertragsverletzung und Verjährung: 
Wir machen darauf aufmerksam, dass der Käufer für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen haftet, die dem Lizenzgeber aus einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen durch den Käufer entstehen. Zudem machen wir darauf aufmerksam, dass eine Vervielfältigung oder Verbreitung der Ware oder einer bearbeiteten oder umgestalteten Form mit Strafen bedroht sind. Haftung aus Software –und Hardware Wartungsverträgen wird ausgeschlossen. Dienstleistung vor Ort beim Kunden erfolgt nach Absprache mit dem Kunden in dessen Geschäftsräumen und ohne Garantie. Für etwaige Versicherungsverträge ist der Kunde verantwortlich. Datensicherungen insbesondere sind immer Leistungen des Kunden, die im Falle von Leistungserbringungen durch uns abgefordert werden. Dienstleistungen werden nach Aufwand und aktuell gültiger Preisliste berechnet.
Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferungen/Leistungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt 1 Jahr. Die Verjährungsfrist gilt generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die Verjährungsfrist gilt für Schadenersatzansprüche zudem nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Verjährungspflicht beginnt bei allen Ansprüchen bei der Ablieferung bzw. Abholung, bei Werksleistungen mit der Abnahme. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
XII.  Lizenz- und Urheberrechte: 
Die von uns zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsmittel, insbesondere Filme, Druckplatten, Software, Softwarequellcode, wenn sie nicht vom Auftraggeber geliefert oder in besonderem Auftrag des Auftraggebers hergestellt und separat berechnet wurden, unser Eigentum und werden nicht ausgeliefert. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat uns als Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Das Recht der Vervielfältigung an eigenen Entwürfen der Herstellung sowie an Originalen und ähnlichem bleibt, vorbehaltlich anderer Vereinbarung, unser Recht. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen gegen den Auftraggeber. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an uns ab. An den vom Auftraggeber angelieferten Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen steht uns ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu. Die Firma REUTEMANN.NET verkauft nur lizenzrechtlich ordentlich erworbene Ware. Wir sind berechtigt erstellte Vorlagen in Text und Bild (z.B. für Webseiten oder Datenbanken) mehrfach zu benutzen und zu verkaufen.

XIII. Verträge und Periodische Arbeiten: 
Periodische Arbeiten, Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten, können nur mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Ende eines Vertragsjahres gekündigt werden. Wartungs- und Mietverträge können nur zum Jahresende mit dreimonatiger Frist gekündigt werden.

XIV.  Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand: 
Die Anwendung des einheitlichen internationalen Kaufrechts ist ausgeschlossen. Es wird ausdrücklich das Recht der Bundesrepublik Deutschland vereinbart. Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen sowie für Zahlungen des Käufers ist Leipzig. Für Verträge mit Vollkaufleuten und juristische Personen des öffentlichen Rechts wird Leipzig als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Sollten unterschiedliche Geschäftsbedingungen verschiedene Gerichtsstände ausweisen, so wird hiermit Leipzig als Gerichtsstand vereinbart. Dies gilt auch, wenn der Käufer nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland begründet oder der Wohnsitz des Käufers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

XVI.  Datenschutz: 
Der Käufer ist mit der Speicherung personenbezogener Daten im Rahmen unserer Geschäftsbeziehungen unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze für unsere eigenen geschäftlichen Zwecke einverstanden.

Die Firma REUTEMANN.NET steht dafür ein, dass alle Personen, die mit der Vertragsabwicklung betraut werden, die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen beachten. Die Firma REUTEMANN.NET weist jedoch darauf hin, dass es bei Onlinebestellungen aufgrund der Struktur des Internets durch andere Personen zu Verletzungen des Datenschutzes kommen kann, worauf die Firma REUTEMANN.NET keinen Einfluss hat, so dass eine Haftung der Firma REUTEMANN.NET für solche Verstöße nicht besteht.

Sofern ein Download aus dem Onlineangebot erfolgt, dürfen diese Informationen nur selbst genutzt werden. Sämtliche Angaben und Informationen im Rahmen des Onlineangebotes sind unverbindlich. Sofern Weiterleitungen auf andere Seiten angeboten werden (so genannte Links), ist die Firma REUTEMANN.NET  für deren Inhalt nicht verantwortlich und weist jegliche Haftung für den Inhalt dieser Seiten von sich.

XVII. Wirksamkeit:
Bei gänzlicher oder teilweiser Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechende Regelung ersetzt. 
XVIII.  Verleih- und Mietbedingungen: 
Für den Verleih und die Vermietung von Geräten zur mobilen Datenübertragung gelten die gesonderten Bestimmungen vom  01.06.2009 (Überlassung von Geräten zur mobilen Datenerfassung)

XIX.  
Die Firma REUTEMANN.NET übernimmt keine Haftung für entstehende Kosten beim Betrieb von Mobilfunkkarten der Provider insbesondere in denen durch uns gelieferten Artikel (z.B. PDA, Blackbox).Der Kunde ist verpflichtet sich über die verfügbaren Tarife zu informieren. Im Übrigen gelten die Verleih- und Mietbedingungen sowie die Lieferbedingungen für die Internetportalnutzung der Firma REUTEMANN.NET.
Änderungen und Irrtümer vorbehalten.